Überherrn liegt im Südwesten des Saarlandes, direkt an der Grenze zu Frankreich (etwa 40 Kilometer bis Metz).
Im Süden der Gemeinde liegt das ausgedehnte Waldgebiet des Warndt, im Nordwesten der Höhenzug des Saargau mit seinen Ausläufern des lothringischen Hügellandes. Im Osten befindet sich das weite Becken der Saar.
Die reizvoll gelegene Landschaft ist überwiegend bewaldet. Landwirtschaftliche Flächen befinden sich in der Bist-Niederung und in unmittelbarer Umgebung der Ortschaften.
Charakteristische Elemente der Landschaft sind offen gelassene Sandgruben, die allerdings teilweise zu Nutzflächen rekultiviert sind. Stellenweise sind auch noch dörfliche und Dorfrandstrukturen, wie Obstwiesen, offen gehaltene Auen und alte Gemäuer erhalten. Ein großer Teil der Landschaft, insbesondere das ausgedehnte Waldgebiet des Warndt, ist auch als Vorrangfläche für Arten- und Biotopschutz ausgewiesen.
Die Gemeinde Überherrn besteht insgesamt aus sechs Ortsteilen (Altforweiler, Berus. Bisten, Felsberg, Überherrn und Wohnstadt) und hat insgesamt ca. 12.600 Einwohner. Überherrn als größter Ortsteil der Gemeinde hat knapp 4.000 Einwohner und ist das Zentrum von Handel, Wirtschaft, Gewerbe und auch Einkaufszentrum.
Funde auf dem Gemeindegebiet geben Zeugnis, dass die heutige Gemeindefläche bereits in der Stein- und Eisenzeit bewohnt war. Weitere Funde stammen aus der Römerzeit.
Die erste urkundliche Erwähnung von Überherrn stammt aus dem Jahre 1293 in der Urkunde ›De Villa Bista‹. In dieser Urkunde versichern ein gewisser Wilhelm Armiger und seine Ehefrau Odilia eidesstattlich, keine Rechtsansprüche gegenüber Personen in den Dörfern Bisten, Oberbisten, Überherrn etc. zu haben.
Im frühen Mittelalter gehörte der Ortsteil Überherrn zur Grafschaft Saarbrücken. Die übrigen Ortsteile Bisten, Berus, Altforweiler und Felsberg gehörten zum Herzogtum Lothringen. Die Wohnstadt existierte damals noch nicht.
Aus dieser Zeit ist die Ruine der Teufelsburg noch heute erhalten.
Im 16. Jahrhundert fiel die Grafschaft Saarbrücken ebenfalls an das Herzogtum Lothringen.
Entsprechend den Vereinbarungen des »Wiener Präliminarfriedensvertrags« zwischen Frankreich und Österreich vom 3. Oktober 1735 fiel Lothringen nach dem Tod des polnischen Exilkönigs Stanislaus I. Leszczyński (* 20. Oktober 1677 in Lemberg, Polen-Litauen; † 23. Februar 1766 in Lunéville), dem das Herzogtum Lothringen überlassen war, im Jahr 1766 an Frankreich.
Im Vertrag von Bockenheim vom 15. Februar 1766 zwischen dem Königreich Frankreich und der Grafschaft Nassau-Saarbrücken werden ausdrücklich Überherrn und der Linslerhof als an Frankreich abgetretene Gebiete aufgelistet.
1767 erhob Ludwig XV. das nunmehr zum Königreich Frankreich gehörende Überherrn durch »Lettres Patentes du Roi du mois Octobre 1767« zu einer Baronie.
Erster Baron von Überherrn war der Militärarzt des französischen Königs, François-Marie-Claude Richard. Baron Richard war im Jahr 1712 in Obersierck, einer Annexe der Pfarrei Kerlingen an der Obermosel, geboren. Er studierte Medizin und wird 1743 als »Docteur en médecine« und »Médecin du Roi à l’hôpital militaire et ville de Sarrelouis« erwähnt.
Als Militärarzt in der Festungsstadt Saarlouis hatte er im Jahr 1744 den in Metz weilenden König Ludwig XV. von dessen Blatternerkrankung geheilt. Für seine medizinischen Verdienste erhielt er von den Töchtern Ludwigs XV. vermutlich im Mai 1774 das von Pierre Mignard stammende Gemälde »Hl. Johannes der Täufer« (siehe Bild links).
Nach den Wirren der Französischen Revolution und der Niederlage Napoleons ging Überherrn nach dem Pariser Frieden (wurde nach dem Sturz Napoleons I. [11. April 1814] geschlossen und am 31. Mai 1814 ratifiziert. Er beendete vorläufig die Koalitionskriege, die auch als Russisch-Deutsch-Französischer Krieg [1812 und 1815] bezeichnet werden.) an Preußen (Überherrn als der »südwestlichste Zipfel Preußens«). Der neu eingerichtete »Kreis Saarlouis« wurde dem Regierungsbezirk Trier zugeordnet.
Ab 1870/1871 (Deutsch-Französischer Krieg) gehörten alle Überherrner Ortschaften dem deutschen Kaiserreich an – ebenso wie das zu dieser Zeit von Deutschland annektierte Reichsland Elsass-Lothringen.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Überherrn und das gesamte Saargebiet bis zur Volksabstimmung am 13. Januar 1935 unter die Verwaltung des Völkerbundes gestellt. Bei Volksabstimmung haben sich die Bewohner des Saargebietes für einen Anschluss an Deutschland entschieden.
Da Überherrn in der sog. »Roten Zone« nahe der französischen Grenze lag, wurde der Ort während des Zweiten Weltkriegs ab dem 30. August 1939 evakuiert und in sogenannte kriegssichere Gebiete verfrachtet. Nur wenig Zeit blieb den Bewohnern der Roten Zone, um das Nötigste – maximal 15 Kilogramm Gepäck – zusammenzupacken. Wohin sie nach oft wochenlangem Transport kommen würden, wussten sie bis kurz vor der Abfahrt nicht. Mit der Bahn, zu Fuß und mit dem Fahrrad waren sie unterwegs. Viele der Evakuierten hatte man in regelrechte Trecks zusammengefasst. Pferdewagen vorn, dahinter die Kuhfuhren. Alte, Kranke und Mütter mit kleinen Kindern durften Busse benutzen, wenn es denn welche gab. Vor allem mit Zügen und Lastwagen wurden die Bewohner der »Roten Zone« nach Bayern, Franken, Thüringen und Hessen verbracht.
Der Großteil kehrte im Juni 1940 in die Heimat zurück, nachdem die Wehrmacht die alliierten Armeen im Westen geschlagen hatte und der Waffenstillstand mit Frankreich unterzeichnet worden war. Als die Evakuierten zurückkehrten, waren viele Häuser geplündert oder durch vereinzelte Kriegshandlungen beschädigt. Auf den brachliegenden Felder wuchs das Unkraut.
Noch ein zweites Mal, diesmal im Herbst/Winter 1944, wurden Teile der Bevölkerung Überherrns evakuiert. Diese Evakuierung erfolgte aber nicht mehr so geordnet wie 1939. Vielmehr war hier Eigeninitiative und Kreativität nötig. Meist ging es auch diesmal nach Franken und Thüringen. Im Sommer 1945 waren die Meisten wieder zu Hause.
Die Folgen des Zweiten Weltkriegs brachten für Überherrn eine abermalige Wiederholung der Grenzlandgeschichte mit sich: Der Annexion folgte die Besatzung. Danach folgte eine saarländisch-autonome Übergangszeit, und schließlich war es wieder eine Volksabstimmung (23.10.1955), in der sich die Saarländer 1955 für die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland entschieden.
Am 27. Oktober 1956 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich das Saarabkommen, demzufolge das Saarland zum 1. Januar 1957 der Bundesrepublik beitrat. Die wirtschaftliche Angliederung an Frankreich bestand noch bis zum 5. Juli 1959. An dem so genannten ›Tag X‹ wurde am 6. Juli 1959 die Grenze zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz wieder geöffnet, und die D-Mark wurde im Saarland als Währung eingeführt.
In den späten 1950er Jahren war in Karlsbrunn im Warndt das Steinkohlebergwerk Warndt im Bau. Da die Belegschaft nicht alleine aus den umliegenden Ortschaften rekrutiert werden konnte, musste zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Im circa 20 km entfernten Überherrn sollten Wohnungen für bis zu 20.000 Beschäftigte der Kohlegrube entstehen. 1959 wurde ein Städtebauwettberwerb ausgelobt. Es entstand eine Wohnanlage auf dem Reißbrett. Die ursprüngliche Planung wurde jedoch nie vollständig verwirklicht. Der erste Bauabschnitt umfasste 600 Wohnungen in Eigenheimen. 1965 konnten die ersten Familien einziehen. 1966 wurde die Schule der Wohnstadt in Betrieb genommen. Ab 1972 entstand ein Pfarrzentrum mit Kindergarten. 1979 wurde die Wohnstadt ein eigenständiger Ortsteil von Überherrn, welches also fortan aus 6 Ortsteilen besteht.
Im Rahmen der saarländischen Gebiets- und Verwaltungsreform wurden zum 1. Januar 1974 die bis dahin eigenständigen fünf Gemeinden Altforweiler, Berus, Bisten, Felsberg und Überherrn (inkl. der zu Überherrn damals gehörenden Wohnstadt) zu einer neuen Gemeinde unter dem Namen Überherrn zusammengeschlossen.
Mit ihrem 33 Meter hohen Kirchturm ist die 1929 erbaute Bonifatiuskirche als Landmarke ein weithin sichtbares Wahrzeichen von Überherrn. Die Kirchenorgel wurde vom Orgelbauunternehmen aus dem lothringischen Bouzonville erbaut. Über dem westlichen Hauptportal blickt die über sechs Meter große, in Stein gehauene Statue des heiligen Bonifatius, des »Apostels der Deutschen«.
Eines der ältesten Dorfkreuze der Gemeinde, das ›Guldnerkreuz‹, befindet sich vor dem südlichen Längsschiff der Kirche, das Peter Guldner zugeschrieben wird.
Das Kulturhaus Überherrn mit 600 Sitzplätzen und Restaurant wurde 1967 bis 1970 nach den Plänen des Architekten Karl Hanus erbaut. Das Haus birgt Werke der Künstler Leo Kornbrust (Relief an der Außenfassade, 1968) und Dorothea Zech (Bühnenvorhang aus gehäkeltem Sisal, 1970, Ausmaße 7 × 27 Meter).
Ein Kleinod ist die bereits 1154 als Wallfahrtsstätte erwähnte ›Antoniuskapelle‹ auf dem Linslerhof, die im 18. Jahrhundert im Stile des Barock erweitert worden ist.
Der ›Linslerhof‹ samt Anlage ist im Besitz der Familie von Boch-Galhau. Neben dem Hotel- und Gastronomiebetrieb mit Biergarten sind auf dem über 330 Hektar großen Gelände eine Pferdepension, zahlreiche Scheunen, Keller und alte Stallungen sowie eine Falknerei angesiedelt.
Quellen: wikipedia.org, welt.de, saar-nostalgie.de