Als »Römisches Reich« (lateinisch Imperium Romanum) bezeichnet man:
zwischen dem 8. Jahrhundert v. Chr. und dem 7. Jahrhundert n. Chr..
Zeitlich ist eine eindeutige Abgrenzung weder zur vorrömischen Epoche, noch zum Byzantinischen Reich möglich.
Die Bezeichnung »Imperium Romanum« für den römischen Machtbereich ist seit der Zeit Ciceros belegt. Die antike staatsrechtliche Bezeichnung lautete »Senatus Populusque Romanus« (S.P.Q.R.) → »Der Senat und das Volk von Rom«.
Die Herrschaftsform im Römischen Reich wandelte sich im Laufe der Zeit von einer (unsicher belegten) Königsherrschaft zur Republik und schließlich zum Kaisertum. Die Geschichte des Römischen Reiches lässt sich traditionell grob in vier Phasen gliedern, für die folgende – historisch nicht immer gesicherten – Zeiträume gelten:
Die wohl heute mit dem Begriff »Römer« einhergehende Zeit meint vor allem die Kaiserzeit und die Zeit der Spätantike. Bereits im 3. Jahrhundert v. Chr. begannen die Römer ihre Macht über das italienische Festland hinaus auszuweiten. Die ersten römischen Provinzen waren Sizilien und Sardinien.
Zum Zeitpunkt seiner größten Ausdehnung unter Kaiser Trajan erstreckte sich das Römische Reich über Territorien auf drei Kontinenten rund um das Mittelmeer: von Gallien und großen Teilen Britanniens bis zu den Gebieten rund um das Schwarze Meer. Damit beherrschte Rom den gesamten Mittelmeerraum. Das Reich blieb bis in die Spätantike in Provinzen unterteilt.
Das eigentliche Rückgrat der Verwaltung bildeten allerdings die Städte des Imperiums. Sie waren als halbautonome Bürgergemeinden organisiert. Diese waren insbesondere für die Steuererhebung zuständig. Die Delegation von Aufgaben ermöglichte es den Römern, mit einer sehr kleinen, zentralen Administration operieren zu können.
Das Reich übte einen großen Einfluss auf die von ihm beherrschten Gebiete aus, aber auch auf die Gebiete jenseits seiner Grenzen. Der Handel im Römischen Reich, Kunst und Kultur erreichten vor allem in der Kaiserzeit in Teilen des Gebietes eine Hochblüte.
In der östlichen Hälfte des Reiches mischte sich zu dieser Zeit der römische Einfluss mit griechisch-hellenistischen und orientalischen Elementen.
Latein wurde zur Amtssprache im gesamten Reich. Ergänzend war vor allem im Osten des Reiches noch das Altgriechische. Das bedeutete aber nicht, dass sich auch andere Sprachen lokal halten konnten.
Dieses Erbe des »Imperium Romanum« wirkte lange nach seinem Untergang nach: In ganz West- und Mitteleuropa war Latein bis in die Zeit des Barocks die Sprache der Gebildeten. Noch heute hat die lateinische Sprache in der Wissenschaft (zum Beispiel in der Medizin und Biologie) und im Klerus ihre Bedeutung. Aus dem Lateinischen entstanden die romanischen Sprachen, unter anderem Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Rumänisch. Zudem finden sich viele lateinische Lehnwörter in den germanischen und den slawischen Sprachen.
Das Rechts- und Staatswesen Europas, insbesondere das Zivilrecht, ist noch heute maßgeblich vom römischen Recht geprägt. Das Rechtswesen im antiken Rom beinhaltete elementare zivil- und strafrechtliche Verfahrensvorschriften in der Rechtsordnung, die vom Grundsatz her in die modernen Rechtsnormen eingeflossen sind.
Quellen: wikipedia.org; herder.de;