Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen des Saarlandes. Es wurde durch das Gesetz über das Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956 mit Wirkung zum 1. Januar 1957, dem Datum des Beitrittes des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland, eingeführt.
»Das Landeswappen hat die Form eines gevierten Halbrundschildes. Es zeigt:
rechts oben: einen goldgekrönten und rotgezungten silbernen Löwen im blauen Feld, bestreut mit silbernen Kreuzen;
links oben: ein rotes geschliffenes Kreuz im silbernen Feld;
rechts unten: drei einen roten Balken belegende, gestümmelte silberne Adler im goldenen Feld;
links unten: einen rotgekrönten, rotbewehrten und rotgezungten goldenen Löwen im schwarzen Feld.«
Anmerkung: »Heraldisch rechts« ist die vom Betrachter aus linke Seite (manchmal auch als vorn benannt). Entsprechend ist »links« oder hinten die rechte Seite eines Wappens. Diese Seitenbezeichnung leitet sich noch aus der Zeit her, als das Wappen auf dem Schild im Kampf oder Turnier getragen wurde. Sie bezieht sich deswegen immer auf den Schildträger (das ist der hinter dem Schild Stehende) und nicht auf den Betrachter.
Das Landeswappen zeigt die Symbole der vier bedeutendsten Fürstentümer, die vor 1789 bzw. 1815 große Gebietsteile des heutigen Bundeslandes besaßen:
den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken, das Feld bestreut mit den silbernen Kreuzen der Grafen von Saarbrücken-Commercy; der silberne Löwe darf nicht mit dem goldenen Löwen der Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken verwechselt werden, (vgl. dazu das Wappen des Regionalverbandes Saarbrücken);
das rote, geschliffene Kreuz von Kurtrier;
der Schrägbalken mit den drei Alérions aus dem Wappen des Herzogtums Lothringen;
den Pfälzer Löwen des ehemaligen Herzogtums Pfalz-Zweibrücken.
Das Wappen wurde vom Landesarchiv Saarbrücken entworfen, das dabei das Wappen des ›Historischen Vereins für die Saargegend‹ von 1856 (siehe Abb. rechts) als Vorlage benutzte, das mit nur marginalen Varianten (es fehlen z.B. die silbernen Kreuze) die vier selben Teilwappen benutzte, allerdings in anderer Anordnung.
Im Saargebiet, das durch den Versailler Vertrag geschaffen worden war, hatte die Regierungskommission am 28. Juli 1920 folgendes Wappen erlassen:
»rechts oben: ein silbernes Zugrad mit gekreuzten Schlägeln im schwarzen Feld aus dem Stadtwappen von St. Ingbert;
links oben: die rote Rose im silbernen Feld von St. Johann aus dem Stadtwappen von Saarbrücken;
rechts unten: die aufgehende goldene Sonne über blauen Wolken im silbernen Feld aus dem Stadtwappen von Saarlouis;
links unten: den silbernen Löwen mit vier Kreuzen im blauen Feld, den Löwen der Grafen von Saarbrücken aus dem Stadtwappen von Saarbrücken.«
Die zugehörige Landesflagge zeigte die Farben Blau, Weiß (heraldisch: Silber) und Schwarz.
Nach Artikel 61 der Saarländischen Verfassung vom 15. Dezember 1948 wurde ein Wappen in Anlehnung an die neue Landesflagge, ein weißes Skandinavisches Kreuz auf blaurotem Grund, geschaffen. Es stellt einen Schild mit einer roten, vierpfeilerigen Brückenkrone dar, wobei der Schild durch ein silbernes Kreuz gevierteilt ist und die beiden oberen Felder blau und die unteren rot gehalten sind.